MIETVERTRAG
Mit diesem Vertrag mietet die Vermietungsgesellschaft (Franchise unter Lizenz zur Nutzung der Marke „COMPANY NAME“ für eigene Zwecke) dem „Mieter“ das Fahrzeug, wie im Folgenden beschrieben (einschließlich eines Ersatzfahrzeugs), vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen sowie der Bedingungen, die auf der Vorderseite dieses Vertrages enthalten sind, die der Mieter in vollem Umfang ausdrücklich, bedingungslos und vorbehaltlos akzeptiert.
1. MINDESTALTER DES FAHRERS Mindestalter 19 Jahre für die Fahrzeuggruppen A, AA, A1, B, BB, BA, BJ, C, CA, CH. Für alle anderen Fahrzeuggruppen gilt ein Mindestalter von 23 Jahren. Maximale Altersgrenze 85 Jahre.
2. FÜHRERSCHEIN Ein gültiger Führerschein, der mindestens ein Jahr lang gehalten wurde, ist erforderlich.
3. Kaution MINDESTMIETE Gemäß der Annahme sind bei Beginn der Miete Kautionen für geschätzte Gebühren erforderlich, mit einem Mindestbetrag von 150,00 € pro Tag. Keine Kaution erforderlich für Kreditkarteninhaber, die von „COMPANY NAME“ akzeptiert werden. Keine Fahrzeuggruppen können auf Bargeldbasis gemietet werden. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden). Für jede weitere halbe Stunde wird der Mieter mit einem zusätzlichen Tagespreis berechnet.
4. ÜBERGABE UND RÜCKGABE Der Mieter erhält das Fahrzeug, das er geprüft hat und als zu seiner vollen Zufriedenheit in einwandfreiem Zustand und für den Zweck, zu dem er es mietet, geeignet befindet. Der Mieter muss das Fahrzeug sowie alle Dokumente, Werkzeuge und Zubehörteile, die damit geliefert wurden, in demselben Zustand, in dem er es erhalten hat, am im Vertrag festgelegten Rückgabeort und -datum an den Vermieter zurückgeben. Andernfalls, und nach Ablauf der Mietperiode, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die normalen Mietgebühren sowie die Kosten für etwaige Verluste oder Schäden zu zahlen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Zustimmung des Mieters in Besitz zu nehmen und zu nutzen, jedoch auf Kosten des Mieters, wenn nach Ermessen des Vermieters eine Gefahr oder ein Schaden oder Verlust des Fahrzeugs besteht oder das Risiko besteht, die Mietgebühr oder eine andere fällige Entschädigung nicht zu erhalten. Der Vermieter hat auch das Recht, das Fahrzeug zurückzunehmen und zu nutzen, wenn es im Widerspruch zu diesem Vertrag oder der festgelegten Mietdauer verwendet wurde.
5. DIEBSTAHL (TPC). SCHADEN (CDW) usw. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie für Schäden an Dritten (einschließlich Mitfahrern) zu entschädigen und sämtliche Verluste und Schäden des Vermieters zu ersetzen. Im Einzelnen: a. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug oder an Dritten, sofern er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat oder das Fahrzeug in rechtswidriger Weise bzw. unter Verstoß gegen die griechische Straßenverkehrsordnung geführt hat. b. Der Mieter haftet für teilweisen oder vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs, es sei denn, der Vermieter entbindet ihn ausdrücklich von der Haftung für vollständigen Diebstahl oder Verlust. Eine solche Entbindung ist nur gültig, wenn der Mieter zu Mietbeginn die tägliche Gebühr und die Bedingungen der „Theft Protection“ (TPC) gemäß der offiziellen Preisliste akzeptiert hat und alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Der teilweise Diebstahl von Fahrzeugteilen oder Zubehör ist nicht abgedeckt. c. Der Mieter haftet für Schäden infolge von Kollision oder Brand, es sei denn, der „Collision Damage Waiver“ (CDW) wurde akzeptiert und bezahlt. CDW oder FDW decken keine Schäden an Reifen, Glas, Unterboden, Innenraum, Dach, Motor, Schlössern, Schlüsselverlust, Scheibenwischern oder Schäden während des Transports ohne schriftliche Zustimmung. Schäden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, falsche Betankung, Vertragsverletzung, Terrorakte oder Naturkatastrophen sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Schadensbewertung erfolgt über DAT Hellas. SELECTA stellt je nach Verfügbarkeit innerhalb von 48 Stunden ein Ersatzfahrzeug bereit. Kosten der Pannenhilfe infolge Fehlbedienung trägt der Mieter vollständig.
6. GEBÜHREN Der Mieter hat dem Vermieter bei Beendigung der Mietdauer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, folgende Beträge zu zahlen: a. Die tägliche feste Mietgebühr für die gesamte Mietdauer b. Die Gebühren, die der Kilometerleistung des Fahrzeugs entsprechen, sofern nicht anders vereinbart, basierend auf dem Einheitspreis pro Kilometer, wie er im offiziellen Preistarif des Vermieters festgelegt ist. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer wird anhand des Kilometerzählers zu Beginn und am Ende der Mietdauer berechnet. Falls der Kilometerzähler nicht funktioniert, wird die Gebühr anhand der zurückgelegten Kilometer berechnet. c. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Betankung des Fahrzeugs, falls es nicht im gleichen Tankniveau zurückgegeben wird, wie es zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter war, der „Diebstahlschutz“ (TPC), die „Collision Damage Waiver“ (CDW), die „Personal Accident Insurance“ (PAI), die „Full Damage Waiver“ (FDW) und alle anderen Gebühren, die durch die Bedingungen dieses Vertrages oder durch den offiziellen Preistarif des Vermieters festgelegt sind. d. Jegliche Steuern, Gebühren und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Miete des Fahrzeugs e. Alle Kosten des Vermieters, einschließlich Anwaltsgebühren und Verzugszinsen, die im Zusammenhang mit der Einziehung von Zahlungen entstehen, die im Zusammenhang mit dieser Miete oder der Rücknahme des Fahrzeugs durch den Vermieter fällig sind. f. Jegliche Bußgelder, Strafen, Gerichtskosten und andere Ausgaben, die dem Vermieter aufgrund der illegalen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter auferlegt werden oder noch auferlegt werden. g. Jeder Betrag, der für den Ersatz oder die Reparatur zerstörter Reifen oder Räder oder für die Wiederherstellung von Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs oder für die Reparatur anderer Schäden sowie für die Entschädigung im Falle eines Fahrzeugverlusts erforderlich ist, es sei denn, die entsprechenden Waiver wurden akzeptiert und deren Bedingungen angewendet (Artikel 5). h. Die zusätzlichen Gebühren für die Lieferung oder Rückgabe des Fahrzeugs sowie die Gebühren für die Rückgabe an einem anderen Ort als dem auf der Vorderseite dieses Vertrages angegebenen Ort ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, wobei diese Gebühr im offiziellen Preistarif des Vermieters festgelegt ist. i. Die zusätzliche „Flughafen-Servicegebühr“, falls der Mieter das Fahrzeug an einer Zweigstelle des Vermieters am Flughafen gemietet hat. Der Mieter erklärt sich einverstanden und akzeptiert: 1.Gewährte Rabatte werden widerrufen, wenn die Zahlung des Vermieters nicht innerhalb der festgelegten Fristen erfolgt. 2. Alle Gebühren unterliegen einer endgültigen Prüfung durch den Vermieter, und der Mieter akzeptiert diese vollständig im Rahmen dieses Vertrages.
7. NUTZUNGSBEDINGUNGEN Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, es in gutem Zustand zu erhalten, seine mechanische Funktionsfähigkeit, den Öl- und Wasserstand, die Reifen usw. zu überprüfen und im Allgemeinen umsichtig zu handeln. Jegliche Reparatur des Fahrzeugs durch den Mieter selbst oder durch eine andere Person ist ohne vorherige Zustimmung des Verleihers untersagt. Das Fahrzeug darf Griechenland nicht verlassen oder auf einem Zug, Schiff oder anderen Transportmitteln verladen werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verleihers. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden: a.Zum Transport von Personen oder Eigentum gegen Entgelt. b. Um ein Fahrzeug, einen Anhänger oder ein anderes Objekt zu ziehen oder zu schieben. c. Zur Teilnahme an oder Nachahmung von Rallyes. d. Zur Untervermietung durch den Mieter an Dritte. e. Für Zwecke, die dem griechischen Gesetz widersprechen. f. Während der Mieter oder der zusätzliche Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogenen Drogen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen steht, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. g. Im Widerspruch zu Zoll-, Verkehrs- oder anderen Vorschriften. h. Durch eine dritte Person, die nicht der Mieter oder ein zusätzlicher Fahrer ist, für den der Mieter die tägliche Gebühr für zusätzliche Fahrer gemäß der offiziellen Preisliste des Verleihers akzeptiert hat.
i. Zum Transport von schwerem Gepäck, brennbaren Materialien, stark riechenden oder schlecht riechenden Waren, Betäubungsmitteln usw. j. Zur Durchführung illegaler Transporte von Einheimischen oder Ausländern oder zur Ausführung illegaler Handlungen. k. Für Reisen außerhalb Griechenlands ohne schriftliche Zustimmung des Verleihers
8. VERLÄNGERUNG DER MIETDAUER Möchte der Mieter die Mietdauer des Fahrzeugs verlängern, muss er dem Verleiher mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Ende der Mietzeit schriftlich benachrichtigen, um die entsprechende schriftliche Genehmigung zu erhalten. Unterlässt er dies, haftet er sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für die illegale Nutzung und den Besitz des Fahrzeugs. Im Falle einer Verlängerung der Miete ist der Mieter an die Bedingungen sowohl des ursprünglichen Vertrages als auch des Mietverlängerungsvertrags gebunden, sowohl in Bezug auf das Fahrzeug als auch auf etwaige Ersatzfahrzeuge.
9. ENTSCHÄDIGUNG Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verleiher nicht für jegliche Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die der Mieter oder Dritte während der Mietzeit erleiden, und dass keine Ansprüche gegen den Verleiher aus diesem Grund geltend gemacht werden.
10. UNFÄLLE Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Brand, Diebstahl usw.) sind der Mieter oder die zusätzlichen Fahrer verpflichtet, sofort Folgendes zu tun: a. Keine Haftung oder Schuld und Ansprüche Dritter in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, anzuerkennen. b. Die Namen und Adressen von Augenzeugen sowie den Namen und die Adresse des Fahrers und die Daten des Fahrzeugs, mit dem das Fahrzeug kollidiert sein könnte, zu notieren. c. Die Polizei zu benachrichtigen, um die Haftung des Dritten zu untersuchen und den Verletzten Hilfe zu leisten. d. Den Verleiher sofort telefonisch oder auf andere Weise (Fax usw.) zu kontaktieren. e. Alle relevanten Informationen von Dritten einzuholen. f. Den Unfallort und die an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge, wenn möglich, zu fotografieren. Der Mieter muss spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden einen Unfall-/Diebstahlbericht in der nächstgelegenen Filiale des Verleihers ausfüllen und unterschreiben und alle relevanten Dokumente oder Informationen an den Verleiher senden. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts des Fahrzeugs muss der Mieter den Vorfall schriftlich innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.
11. VERSICHERUNGEN a. Der Verleiher stellt dem Mieter und jedem zusätzlichen Fahrer eine Versicherung zur Verfügung, die von Versicherungsunternehmen seiner Wahl für Todesfälle oder Verletzungen Dritter, Passagiere oder Nicht-Passagiere des Fahrzeugs (der Fahrer des Fahrzeugs ist ausgeschlossen) mit einem Höchstbetrag von €1.300.000,00 und für Sachschäden an Dritten (außer dem Fahrzeug des Verleihers) bis zu einem Höchstbetrag von €1.300.000,00 abgeschlossen wurde, vorausgesetzt, es wird keine Bestimmung dieses Vertrages verletzt.
b. Der Verleiher stellt eine Versicherung für Dritte nur für die Personen zur Verfügung, die das Fahrzeug mit seiner Erlaubnis verwenden, durch eine Versicherungspolice, deren Bedingungen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. c. Der Mieter, zusätzliche autorisierte Fahrer und alle anderen Passagiere des Fahrzeugs sind nicht durch die „Personal Accident Insurance“ (PAI), wie dieser Begriff in der offiziellen Preisliste des Verleihers definiert ist, versichert, es sei denn, der Mieter akzeptiert die „Personal Accident Insurance“ zu Beginn der Miete, indem er das Kästchen „Akzeptieren“ auf der Vorderseite dieses Vertrages ankreuzt, was die Deckung durch die Versicherung des Verleihers für Personenschäden gemäß der offiziellen Preisliste bedeutet und die entsprechende tägliche Gebühr zahlt. d. Gepäck ist nicht durch die Versicherung gedeckt, und der Mieter ist für jeglichen Verlust oder Schaden an Eigentum, das ihm gehört oder nicht, verantwortlich. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für solchen Verlust oder Schaden, weder während der Mietzeit noch nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Verleiher.
12. PERSONENBEZOGENE DATEN Der Mieter stimmt der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in einem Computer zu. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verleiher berechtigt ist, diese Daten zu verwenden, wenn der Mieter bei der Miete falsche Angaben gemacht oder gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen hat, und diese Daten an die Behörden des Landes weiterzugeben, falls der Verdacht besteht, dass ein kriminelles oder anderes Vergehen begangen wurde.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN a. Das Fahrzeug bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters. Diese Vereinbarung stellt ausschließlich einen Mietvertrag dar. Der Mieter handelt in keiner Weise als Vertreter oder Beauftragter des Vermieters. Der Mieter erkennt an, dass ihm keine anderen Rechte zustehen als die, die ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind. b. Während der Mietdauer haften alle zusätzlichen Fahrer gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. c. Ebenso haftet jede Person, die diesen Vertrag als Vertreter des Mieters unterzeichnet, gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. d. Dieser Vertrag ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. e. Der Vermieter verzichtet auf keinerlei Rechte, die sich aus dem Gesetz oder diesem Vertrag ergeben. f. Änderungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. g. Der Mieter akzeptiert, dass alle vorgenannten Bedingungen sowohl für den ursprünglichen Vertrag als auch für jede Verlängerung der Mietdauer und/oder den Austausch des Fahrzeugs gelten. h. Im Falle von Abweichungen zwischen Kopien und dem Originalvertrag ist stets das vom Vermieter aufbewahrte Original maßgeblich. i. Die Vertragsparteien erkennen an, dass sämtliche Bedingungen dieses Vertrags wesentlich und grundlegend für dessen Zweck sind.
14. GERICHTSBARKEIT Dieser Vertrag unterliegt der griechischen Gesetzgebung, und alle Streitigkeiten zwischen der Verleihergesellschaft und dem Mieter, die sich aus diesem Vertrag ergeben, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Verleihers.