FÜHRERSCHEINALTER:
Für die Kategorien A, AA, A1, B, BB, BA, BJ, C, CA, CH beträgt das Mindestalter 19 Jahre, mit einem Führerschein von mindestens 1 Jahr. Für alle anderen Kategorien beträgt das Mindestalter 23 Jahre. Das Höchstalter beträgt 85 Jahre. SELECTA-Mitarbeiter haben aus Sicherheitsgründen das Recht, die Anmietung eines Fahrzeugs abzulehnen, wenn sie den Fahrer als ungeeignet erachten.
JUNGFAHRER - UND SENIORFAHRER-GEBÜHR
Tägliche Gebühr von 25 € zuzüglich MwSt. für Jungfahrer im Alter von 19 bis 22 Jahren. Höchstgebühr 310 €. Vollkaskoversicherung ist nicht anwendbar. Fahrer über 75 Jahre und bis zu 85 Jahre alt: Tägliche Gebühr 25 € + MwSt.
ZUSÄTZLICHE(R) FAHRER
Tägliche Gebühr von 5 € zuzüglich MwSt. für jeden zusätzlichen Fahrer. Höchstgebühr 110 €.
ZAHLUNGSMETHODE:
Für alle Kategorien muss der Mieter eine von SELECTA akzeptierte Kreditkarte vorlegen, um die Mietkosten (für nicht im Voraus bezahlte Reservierungen) zu decken. Für jede Autovermietung wird immer eine Kreditkarte als Garantie benötigt, auch wenn der Mieter die Miete bar bezahlt.
FÜHRERSCHEIN
Der Fahrer muss seit mindestens einem (1) Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Führerschein muss griechisch, europäisch (für EU-Länder) oder international (für Nicht-EU-Länder) sein. SELECTA akzeptiert einen nationalen Führerschein, sofern der Fahrer einen Führerschein besitzt, der von den folgenden Ländern ausgestellt wurde: Austria, Belgium, Bulgaria, France, Germany, Denmark, Switzerland, Greece, Estonia, UK, Ireland, Spain, Italy, Croatia, Cyprus, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Hungary, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Sweden, Czech Republic, Finland. SELECTA akzeptiert einen Internationalen Führerschein, sofern der Fahrer einen Führerschein besitzt, der von den folgenden Ländern ausgestellt wurde: Azerbaijan, Ivory Coast, Albania, Armenia, Australia, Venezuela, Vietnam, Northern Ireland, Bosnia & Herzegovina, Brazil, Georgia, Ghana, Guyana, Central African Republic, Ecuador, UAE, Zimbabwe, USA, UK, Indonesia, Iraq, Iran, Israel, Kazakhstan, Canada, Qatar, Kenya, Kyrgyzstan, Congo, Costa Rica, Cuba, Kuwait, Belarus, Liberia, Morocco, Montenegro, Mexico, Mongolia, Moldova, Monaco, Bahamas, Bahrain, Nigeria, Norway, South Africa, South Korea, Uzbekistan, Ukraine, Uruguay, Pakistan, Peru, North Macedonia, Russia, San Marino, Saudi Arabia, Senegal, Serbia, Seychelles, Tajikistan, Thailand, Turkey, Turkmenistan, Tunisia, Philippines, Chile. Ein Internationaler Führerschein ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Fahrer einen Führerschein besitzt, der von Nordkorea, Japan usw. ausgestellt wurde. Der Internationale Führerschein muss zusammen mit dem nationalen Führerschein des Fahrers vorgelegt werden. SELECTA kann einen nationalen Führerschein akzeptieren, wenn der Fahrer aus China stammt, sofern dieser von einer englischen Übersetzung begleitet wird.
GARANTIE
Für Mietwagen in Griechenland wird bei der Übernahme des Fahrzeugs ein Betrag auf der Kreditkarte des Fahrers reserviert, der am Ende der Miete vollständig zurückerstattet wird, wenn keine weiteren Kosten anfallen. Die Freigabe des Betrags kann bis zu 20 Tage dauern, abhängig von der Bank des Karteninhabers. Der Garantiebetrag variiert je nach Fahrzeugkategorie.
Detaillierte Angaben:
Fahrzeuggruppen | Bürgschaft |
A, AA | €700 |
A1, B, BB, BA, BW, BBD, BJ, C, CA, D | €850 |
CH, SG, SGA, DW, DWA | €1,000 |
S, SA, SV | €1,500 |
ID, IA, FV, FA | €1,800 |
XV, XVA, XD, XX, LUX | €2,500 |
VERSICHERUNG:
Alle autorisierten Fahrer von SELECTA-Fahrzeugen sind mit einer Haftpflichtversicherung für Tod, Körperverletzung und Sachschäden versichert. Die Deckung unterliegt den allgemeinen Bedingungen des Vertrages von SELECTA mit ihrer Versicherungsgesellschaft.
VERSICHERUNGEN
a. SELECTA bietet Versicherungsschutz für den Mieter und jeden zusätzlichen Fahrer gegen Tod oder Körperverletzung von Dritten, Mitfahrern oder Nicht-Mitfahrern im Fahrzeug (außer dem Fahrer), bis zu einer Gesamtsumme von 1.300.000,00 €, und für Sachschäden an Dritten (außer dem SELECTA-Fahrzeug) bis zu einer Gesamtsumme von 1.300.000,00 €, sofern keine Bedingungen des Vertrages verletzt wurden.
b. Die Versicherung deckt nur die Personen ab, die von SELECTA autorisiert sind, das Fahrzeug zu benutzen, mit einer Versicherungspolice, deren Bedingungen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
c. Der Mieter und die zusätzlichen Fahrer sind nicht durch die „Fahrerversicherung“ (PAI) abgedeckt, es sei denn, der Mieter akzeptiert die „Fahrerversicherung“ zu Beginn der Anmietung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Vertrag und Zahlung der entsprechenden Tagesgebühr.
d. Gepäck ist nicht abgedeckt, und der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die ihm oder anderen gehören, verantwortlich. SELECTA haftet nicht für Verluste, Schäden usw. während oder nach der Rückgabe des Fahrzeugs.
KOLLISIONSSCHADENABWÄHRUNG (CDW)
Die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug kann reduziert werden, sofern kein Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften vorliegt. Sonderfälle sind vermerkt:
SUPER COVER (SC) HAFTUNGSAUSNAHME
Der Mieter kann seine Haftung noch weiter einschränken (SC) auf den Mindestbetrag, indem er zusätzlich die unten aufgeführten Kosten bezahlt.
Fahrzeuggruppen | SCDW pro Tag | Selbstbehalt |
A, AA | €12.40 | €350 |
A1, B, BB, BA, BW, BBD, BJ, C, DT | €12.40 | €450 |
CA, DW, DWA, DJ | €12.40 | €500 |
CH, D, DD, SG, SGA, SA, S, SWD, SV | €12.40 | €750 |
FV, FA, ID, IA, XF, XC, SD | €12.40 | €900 |
XV, XVA, XD, XX, LUX | €12.40 | €1,200 |
VOLLSTÄNDIGE HAFTUNGSBEFREIUNG (FDW) Der Mieter kann seine Haftung auf die Mindestgarantie (FDW) reduzieren, indem er eine zusätzliche Gebühr wie unten angegeben zahlt:
Fahrzeuggruppen | FDW pro Tag | Selbstbehalt | Bürgschaft |
A, AA, B, BB, C, D | €24.80 | €0 | €200 |
A1, BA, BW, BBD, BJ, CH, DD, DT | €24.80 | €0 | €200 |
CA, DW, DWA, DJ, SWD | €24.80 | €0 | €200 |
SG, SGA, SA, S, ID, IA | €37.20 | €0 | €200 |
XF, XC, SD, XFA | €37.20 | €0 | €200 |
XV, XVA, XD, XX, SV, FV, SVA, FA | €55.80 | €0 | €200 |
Diebstahl (TPC), Schaden (CDW)
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter und Dritten im Falle von Diebstahl, Verlust oder Schäden am Fahrzeug oder Dritten (einschließlich seiner Insassen) zu entschädigen und alle positiven oder Folgeschäden zu zahlen, die dem Vermieter entstanden sind. Insbesondere:
a. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder an Dritten verursacht werden, wenn er die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs verletzt hat oder es auf illegale Weise oder entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gefahren ist.
b. Der Mieter haftet für den teilweisen oder vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs, es sei denn, der Vermieter hat den Mieter von der Haftung für den vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs befreit. Diese Entschädigung gilt, sofern der Mieter zu Beginn der Mietdauer die tägliche Gebühr und die Bedingungen für die „Diebstahlschutzversicherung“ (TPC) des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des offiziellen Katalogs des Vermieters akzeptiert hat, indem er das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite dieses Vertrages mit „Ich akzeptiere“ angekreuzt hat und sofern der Mieter alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, um einen vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs zu verhindern und das Fahrzeug gemäß den Bedingungen dieses Vertrages verwendet hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Diebstahl- oder Verlustversicherung (TPC) keinen Schutz für den Diebstahl oder Verlust von Teilen, Komponenten und/oder Ausstattungen des Fahrzeugs (Teil-Diebstahl) bietet.
c. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug infolge von Kollision oder Brand, es sei denn, der Mieter hat den „Collision Damage Waiver“ (CDW) akzeptiert, indem er das entsprechende Feld mit der Angabe „Accept“ auf der Vorderseite dieses Vertrags angekreuzt und die entsprechende tägliche Gebühr bezahlt hat. Der „Collision Damage Waiver“ (CDW) befreit den Mieter nicht von der Haftung, wenn das Fahrzeug nicht gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und insbesondere nicht gemäß den Nutzungsbedingungen (Artikel 7) verwendet wurde. Auch wenn der Mieter den CDW akzeptiert hat, fällt eine Mindestbeteiligung für die Wiederherstellung des Schadens an, wie sie in der offiziellen Preisliste des Vermieters festgelegt oder auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben ist, es sei denn, der Mieter hat den „Full Liability Waiver“ (FDW) akzeptiert, indem er das entsprechende Feld mit der Angabe „Accept“ angekreuzt und die entsprechende tägliche Gebühr bezahlt hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der „Collision Damage Waiver“ (CDW) oder der „Full Liability Waiver“ (FDW) keine Schäden abdeckt, die verursacht wurden: an der Unterseite des Fahrzeugs, an Reifen und Rädern des Fahrzeugs (im Falle eines Reifenwechsels durch den Mieter aufgrund unsachgemäßer Nutzung wird der Schaden auf Basis eines Reifenpaares berechnet und vollständig dem Mieter in Rechnung gestellt), an Glasflächen (Außenleuchten, Spiegel, Außenspiegel, Windschutzscheibe, Fenster usw.), am Fahrzeuginnenraum, am Dach, am Motor, an Schlössern, durch Verlust der Fahrzeugschlüssel, an Scheibenwischern, an der Antenne sowie Schäden während des Be- und Entladens oder des Transports des Fahrzeugs auf Schiffen, Zügen oder anderen Transportmitteln ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Es wird hervorgehoben, dass auch bei Auswahl des „Full Liability Waiver“ (FDW) kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden, die vorsätzlich, fahrlässig, durch falsche Betankung, durch Vertragsverletzung, durch terroristische Handlungen, durch Naturkatastrophen oder während des Transports des Fahrzeugs per Schiff verursacht wurden. Diese Fälle liegen in der Verantwortung des Mieters, und die Schadenskosten werden über das zertifizierte DAT-HELLAS-System gemäß den geltenden Verfahren und aktuellen Preispolitiken berechnet. Im Falle eines Unfalls oder von Schäden an mechanischen oder peripheren Fahrzeugteilen, die den sicheren Betrieb unmöglich machen, stellt SELECTA je nach Verfügbarkeit innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Benachrichtigung durch den Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Fahrzeug aufgrund von Kraftstoffmangel, unsachgemäßer Nutzung, Reifenschäden oder Schäden durch Geländefahrten immobilisiert wurde, die Kosten der Pannenhilfe vollständig vom Mieter zu tragen sind.
GEBÜHREN
Der Mieter zahlt dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses, sofern nicht anders vereinbart, die folgenden Beträge:
α. Die tägliche Festmiete für die gesamte Dauer des Mietvertrags des Fahrzeugs.
b. Die Geldbeträge, die den mit dem Fahrzeug während des Mietverhältnisses gefahrenen Kilometern entsprechen, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage des in der offiziellen Preisliste des Vermieters angegebenen Kilometerpreises. Die Anzahl der Kilometer wird anhand des Kilometerstandes zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses berechnet. Falls der Kilometerzähler nicht funktioniert, wird die vom Mieter mit dem Fahrzeug zurückgelegte Strecke berechnet.
c. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Betankung des Fahrzeugs für den Fall, dass es nicht mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben wird, die es bei der Übernahme durch den Mieter hatte, die „Theft Coverage“ (TPC), die „Liability Waiver“ (CDW), die „Personal Accident Insurance“ (PAI), die „Full Liability Waiver“ (FDW) und jede andere Gebühr, die in den Bedingungen dieses Vertrags oder in der offiziellen Preisliste des Vermieters festgelegt ist. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass ihm bei Rückgabe des Fahrzeugs mit einem anderen Kraftstoffstand als bei der Übernahme eine „Kraftstoffservicegebühr“ gemäß der offiziellen Preisliste des Vermieters in Rechnung gestellt wird.
d. Alle Steuern, Gebühren und sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Leasing des Fahrzeugs.
e. Alle Kosten, die dem Vermieter entstehen, einschließlich Anwaltskosten und Zinsen aufgrund verspäteter Zahlung von Beträgen im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag oder der Wiedererlangung des Besitzes und der Nutzung des Fahrzeugs durch den Vermieter. Beachten Sie, dass Verkehrsverstöße ausschließlich in der Verantwortung des Mieters liegen. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, die in der offiziellen Preisliste des Unternehmens festgelegten Verwaltungsgebühren zu zahlen.
f. Jegliche Bußgelder, Strafen, Gerichtskosten oder andere Kosten, die dem Vermieter aufgrund von Verstößen während der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter auferlegt werden oder auferlegt werden könnten. In diesem Fall bleibt der Mieter oder der auf der Vorderseite dieses Vertrages genannte Zusatzfahrer für alle illegalen Handlungen verantwortlich.
g. Jegliche Beträge, die für den Ersatz oder die Reparatur von beschädigten Reifen oder Rädern oder für die Wiederherstellung von Schäden am Fahrgestell des Fahrzeugs, die Behebung sonstiger Schäden oder die Entschädigung für den Verlust des Fahrzeugs erforderlich sind, es sei denn, die entsprechenden Verzichtserklärungen wurden akzeptiert und ihre Bedingungen wurden eingehalten (Artikel 5).
h. Die zusätzlichen Kosten für die Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs sowie die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, die in der offiziellen Preisliste des Vermieters angegeben sind.
I. Die zusätzliche Gebühr für den „Flughafenservice“ (Airport Service Charge), wenn der Mieter das Fahrzeug in einer Flughafenfiliale des Vermieters gemietet hat. Der Mieter ist damit einverstanden und akzeptiert dies:
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig zu pflegen, es in gutem Zustand zu halten, den mechanischen Zustand, Öl- und Wasserstände, Reifen usw. zu überprüfen und generell die Sorgfalt eines vernünftigen Menschen walten zu lassen. Jegliche Reparatur durch den Mieter oder Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untersagt. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht aus Griechenland gebracht oder auf einen Zug, ein Schiff oder andere Transportmittel verladen werden. Das Fahrzeug darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:
a. Zum Transport von Personen oder Sachen gegen Entgelt.
b. Zum Abschleppen oder Ziehen von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen.
c. Zur Teilnahme an oder Verfolgung von Autorennen.
d. Zur Untervermietung an Dritte.
e. Zu Zwecken, die gegen griechisches Recht verstoßen.
f. Wenn der Mieter oder der zusätzliche Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen, Barbituraten oder anderen Substanzen steht, die die Fähigkeit des Fahrers beeinträchtigen, zu fahren, und die Sinne beeinflussen.
g. In Verletzung von Zoll-, Verkehrs- oder anderen Vorschriften.
h. Durch Dritte, die nicht der Mieter oder ein zusätzlicher Fahrer sind, für den der Mieter die tägliche Gebühr für zusätzliche Fahrer gemäß der offiziellen Preisliste des Vermieters akzeptiert hat.
i. Zum Transport oder zur Bewegung von schwerem Gepäck, entzündlichen Materialien, übelriechenden oder stinkenden Gegenständen, Drogen usw
j. Zur Durchführung illegaler Transporte von inländischen oder ausländischen Personen oder zur Begehung illegaler Handlungen.
k. Zur Reise außerhalb Griechenlands ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Fahrer- und Insassenversicherung (PAI)
Diese Versicherung wird kostenlos angeboten und deckt eine Entschädigung im Falle von Tod, vollständiger/teilweiser Invalidität bis zu 50.000 € und für Krankenhausaufenthalte bis zu 1.500 €.
Unfallakte-Gebühren (IAF)
Dem Fahrer wird im Falle eines Unfalls eine Gebühr von 35 € zzgl. MwSt. berechnet, unabhängig von der Schuld, sowie im Falle einer Geldstrafe, die aufgrund eines Verstoßes gegen das griechische Gesetz verhängt wird. Dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig.
Unfälle
Im Falle eines Unfalls oder anderen Vorfalls (Brand, Diebstahl usw.) ist der Mieter oder der zusätzliche Fahrer unverzüglich verpflichtet, Folgendes zu tun:
a. Die Schuld oder Verantwortung sowie Ansprüche Dritter in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, anzuerkennen.
b. Die Namen und Adressen aller Augenzeugen sowie den Namen und die Adresse des Fahrers und die Fahrzeugdetails des Fahrzeugs, mit dem das Fahrzeug möglicherweise kollidiert ist, direkt oder indirekt, zu notieren.
c. Die Polizei zu benachrichtigen, um die Schuld des Dritten festzustellen und alle bestehenden Verletzungen zu behandeln.
d. Den Vermieter sofort telefonisch oder auf anderem Wege (Fax usw.) zu kontaktieren.
e. Alle relevanten Informationen von Dritten zu sammeln.
f. Den Unfallort und die an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren, wenn möglich.
Der Mieter muss innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden einen Unfall-/Diebstahlbericht in der nächstgelegenen Filiale des Vermieters ausfüllen und unterschreiben und alle unfallbezogenen Dokumente oder Informationen dem Vermieter zusenden. Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes des Fahrzeugs muss der Mieter den Vorfall unverzüglich oder spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden schriftlich der nächstgelegenen Polizeibehörde melden.
MwSt. nach Regionen in Griechenland
Gebiete mit 17 % MwSt.:
Chios, Kos, Lesvos, Samos, Skopelos.
Gebiete mit 24 % MwSt.:
Alexandroupoli, Athens, Halkidiki, Corfu, Crete, Igoumenitsa, Ioannina, Kavala, Katakolo, Kos, Kefalonia, Larissa, Lefkada, Thassos, Parga, Patra, Preveza, Thessaloniki, Volos, Karapathos, Santorini, Skiathos, Rhodes, Naxos, Mykonos, Paros, Kalamata, Zakynthos.
Kommunalsteuer: 0,5 % des Mietpreises, wird an einigen Stationen berechnet.
Tank- / Öl-Richtlinie
Der Mieter liefert das Fahrzeug bei Rückgabe mit dem gleichen Kraftstoffstand (Benzin / Diesel) zurück, mit dem er es erhalten hat. Wenn der Tankstand niedriger ist als bei der Übernahme, wird er sofort mit der Differenz zwischen dem aktuellen und dem ursprünglichen Kraftstoffstand sowie der Kraftstoffservicegebühr belastet.
KRAFTSTOFFVERBRAUCHSGEBÜHR
15 € + MWST.
KINDERSITZEN
Nur auf Vorbestellung und gegen eine Gebühr von 5 € + MwSt. pro Tag verfügbar. Höchstbetrag
70 € + MWST.
GPS-NAVIGATOR
Verfügbar nur nach Reservierung und gegen eine Gebühr von 7 € pro Tag zuzüglich MwSt. Maximaler Betrag 90 €.
Dachträger
Verfügbar nur nach Reservierung und gegen eine Gebühr von 10 € pro Tag zuzüglich MwSt.
Schneeketten
Verfügbar nur nach Reservierung und gegen eine Gebühr von 10 € pro Tag zuzüglich MwSt.
Biologische Reinigung
Falls zusätzliche biologische Reinigung erforderlich ist, wird eine Gebühr von 80 € zuzüglich MwSt. berechnet.
Änderungen des Fahrzeugtyps
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit ein anderes Fahrzeug als das ursprünglich reservierte bereitzustellen, wobei die Kategorie entsprechend oder größer sein wird.
ABHOLUNG UND ZUSTELLUNG AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN
Gebühr für jede Anlieferung oder Abholung außerhalb der Betriebszeiten des Bahnhofs,
40 € + MWST.
LIEFERKOSTEN
Die Kosten für jede Lieferung oder Abholung hängen vom Ort, den Kilometern usw. ab.
Minimum 25€ + MwSt.
GRACE PERIOD
Ein Miettag wird als 24 Stunden und 1 Stunde berechnet. Falls die Mietdauer diesen Zeitraum überschreitet, wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Gebühr für verspätete Rückgabe
Alle Kunden müssen SELECTA über eine mögliche Verlängerung der Mietdauer innerhalb der Öffnungszeiten der Filialen informieren, um die Erhebung der Gebühr für verspätete Rückgabe zu vermeiden. Wenn das Fahrzeug nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben wird, fällt eine Gebühr von 20 € zuzüglich MwSt. für jeden verspäteten Tag oder einen Teil davon an, zusätzlich zu den Kosten für den zusätzlichen Miettag.
BUSSGELDER
Bußgelder gehen vollständig zu Lasten des Mieters, ebenso wie die Mindestgebühr für die Bußgeldakte (TFF) von 35 € + MwSt.
SYSTEM „HIER MIETEN - DORT ZURÜCKGEBEN“.
Zwischen Selecta-Stationen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung und gegen eine spezielle Gebühr in Absprache mit Selecta.
GRENZÜBERSCHREITENDE VERMIETUNG
Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Selecta.
FÄHRVERKEHR
Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Selecta. Schäden, die während des Fährtransports am Mietwagen entstehen, sind nicht versichert.
STEUERN
Alle aufgeführten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und an bestimmten Bahnhöfen wird eine Gemeindesteuer von 0,5 % des Mietpreises erhoben.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Sie können Ihre Reservierung bis zu 48 Stunden vor dem geplanten und bestätigten Mietbeginn des Fahrzeugs kostenlos stornieren.
Wurde die Miete per Karte (Kredit- oder Debitkarte) bezahlt, kann die Rückerstattung des Betrags etwa 20 Arbeitstage dauern. Der Erstattungsprozess hängt von der Partnerbank der von Ihnen verwendeten Karte ab.
Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten und bestätigten Mietbeginn des Fahrzeugs, wird eine Gebühr von 40 € zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Wenn die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte erfolgt ist und der Betrag die oben genannte Gebühr übersteigt, wird der Restbetrag erstattet. Ist der Mietbetrag niedriger, wird der gesamte Betrag einbehalten.
NO-SHOW
Bei Nichtanmeldung, Nichterscheinen an der Station oder Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen - gemäß den Bedingungen von Selecta rent a car - bei der Fahrzeugübernahme am vorgesehenen Anmiettag und zur vorgesehenen Uhrzeit erfolgt keine Erstattung.